Allgemeine Geschäfts Bedingungen
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen BMWerbetechnik (bmwerbetechnik.com, cargraphics.ch, motoparts.ch) Angebote welche ohne definitive
Angaben / Vorlagen (Masse, Farben, Ausrüstungsarbeiten etc.) erstellt
wurden, gelten grundsätzlich nur als Richtpreisofferten. Eine definitive
Offerte erfolgt erst bei Auftragserteilung. Bei Offerten ohne
Gültigkeitsfrist, gelten maximal 60 Tage Gültigkeit. sind grundsätzlich nur dann
bindend, wenn Sie von BMWerbetechnik schriftlich bestätigt sind. Ein Auftrag gilt bereits dann als erteilt, wenn
eine Bestellung eingeht. Etwaige von der jeweils gültigen Preisliste
abweichenden Preisabsprachen erreichen erst dann Gültigkeit, wenn diese von
uns schriftlich bestätigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei Bestellungen auf
Rechnung Dritter ist und bleibt der Besteller weiterhin Vertragspartei und
damit Schuldner bis zur Vollständigen Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch
für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkassokosten). des Auftrages. Wir führen die
Aufträge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, auf Grundlage
des vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten aus. Die Druckdaten / Vorlagen
sind gemäss unseren Vorgaben und Datenformaten anzuliefern. Sollte der
Auftraggeber Druckdaten/Vorlagen in anderen als vom Auftragnehmer
angegebenen Druckdaten anliefern, so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei
Gewährleistung für eine fehlerfreie Ausführung des Auftrages. Die Zahlung erfolgt im Voraus
oder per Nachnahme. Sollte Zahlung per Rechnung vereinbart worden sein, so
ist diese innerhalb 1o Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung
verlangt werden. Befindet sich der Schuldner in Verzug, so wird ein
Verzugszins in Höhe von 6% erhoben. Etwaige Mahn-/Inkassokosten sind
ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen. Die Lieferung erfolgt auf
Gefahr des Auftraggebers ab 6434 Illgau und erfolgt an die vom Besteller
angegebene Lieferadresse auf dessen Rechnung. Eine etwaige nachträglich
vereinbarte abweichende Lieferadresse muss von uns ausdrücklich schriftlich
bestätigt werden. gelten nur dann als fix, wenn diese
vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Die von uns bei
Auftragsannahme bestätigten Liefertermine sind ca. - Angaben. Sollten
sich nach Bestätigung eines Liefertermins Mängel an Daten herausstellen, so
ist der Auftragnehmer nicht mehr an die Lieferfrist gebunden. Gleiches gilt
bei verspäteter Freigabe der Daten durch den Auftraggeber. Nimmt der Auftraggeber/Besteller die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung der Ware diese nicht ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware entsprechend zu fakturieren und etwaige Lagerkosten (auch von Dritten) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. AUSFÜHRUNG DER WAREN
Abweichungen in Form, Farbe
und Funktion bleiben vorbehalten. Beschreibungen und bildliche
Darstellungen sind nur annähernd maßgebend. Änderungen oder
Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen, können ohne
Vorankündigung vorgenommen werden. Für alle unsere Produkte gilt
die jeweils gültige aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurde ein anderer
Preis ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt. Versandkosten,
Verpackungsmaterial werden separat in ausgewiesen, Änderungen von
Daten, bzw. Aufbereiten von Daten wird zu den jeweils gültigen Preisen
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Preise verstehen sich vorbehaltlich
eventueller Materialpreis- oder Lohnerhöhungen, welche vor Fertigstellung
des Auftrages erfolgen könnten. Die Preise auf den Internetseiten sind nur
ca. Preise und sind nicht Verbindlich .Die Preise auf unseren Webseiten
verstehen sich ab unserem Lager in Schweizer Franken , zuzüglich Porto und Verpackung. Preisänderungen
bleiben vorbehalten, wenn sich Materialpreise, Wechselkurse
oder sonstige, von uns nicht beeinflussbare Kosten erhöhen. Die
Verpackung wird mit einem Anteil an den Selbstkosten berechnet. Der
Rechnungsbetrag wird, ohne jeglichen Abzug bei Lieferung per Vorauszahlung und
Nachnahme
erhoben. Bei Lieferungen unter Sfr. 60.-- wird ein Kleinmengenzuschlag von
Sfr.10.-- erhoben. In jedem Fall bleibt sämtliche Ware bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der Firma mbs-power parts&signs. Der Auftraggeber prüft nach
Erhalt der bestellten Ware sorgfältig. Mängel sind unmittelbar nach Erhalt
der Ware, jedoch spätestens 5 Tage nach Erhalt der Ware dem Auftragnehmer
schriftlich einzureichen. Für später gemeldete Mängel haftet der
Auftragnehmer nicht mehr. Bei berechtigter Mängelrüge, welche innerhalb der
vereinbarten Frist beim Auftragnehmer eingegangen ist, und eindeutig und
zweifelsfrei vom Auftragnehmer zu verantworten sind, verpflichtet sich der
Auftragnehmer zu entsprechender Nachbesserung oder entsprechender
Ersatzleistung in einer angemessenen Frist. Der Umtausch sowie Rücknahme ist nur bei ungebrauchten, original verpackten (nicht verschmutzten) Artikeln innerhalb 5 Tagen, nach Erhalt der Ware möglich. Hier ist die Original Rechnung beizufügen. Die Lieferungen sind sofort nach Empfang auf Mängel und Fehlmengen zu überprüfen und unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Versanddatum, schriftlich zu melden. Die Rücksendungen von mangelhafter oder falsch gelieferter Ware muss stets frei Haus erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Aufgrund unserer Prüfung ersetzten wir unentgeltlich Waren, die mit Fabrikations- und Materialfehler behaftet sind. Ordnungsgemäß gelieferte Ware wird nur mit unserer Zustimmung (die frei Haus erfolgen muss) zurückgenommen. Für den Verwaltungsaufwand wird pauschal 10% des Warenwertes berechnet. Der Warenwert wird bei Vorlage der Rechnungskopie (abzüglich Verwaltungsaufwand) erstattet. Fehlende oder beschädigte Teile in Kits werden auf Kosten des Käufers ersetzt. Ohne Vorlage des Kaufbeleges behalten wir uns einen Abzug in angemessener Höhe vor. Bei Nichtannahme von verbindlich bestellter Ware, hat der Besteller 40% des Warenwertes als Bearbeitungsporto- und Rücklaufkosten zu tragen Für etwaige Fabrikations- und Materialfehler leisten wir Garantie nach folgenden Bestimmungen: Reklamationen werden bei offensichtlichen Mängeln nur berücksichtigt, wenn sie 5 Tage nach Lieferung der Ware schriftlich erhoben werden, nachdem die Ware unverzüglich untersucht worden ist. Aufgrund unserer Prüfung ersetzen wir unentgeltlich Waren, die etwa mit Fabrikations- und Materialfehlern behaftet sind. Die vorgenannte Haftung ist beim Kauf gebrauchter Ware ausgeschlossen. Geringfügige Farbabweichungen und Modelländerungen sowie technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, berechtigen nicht zu Beanstandungen.
Gestaltungsvorschläge,
Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein
entsprechender Druckauftrag erteilt wird. Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten, Bild- und Textvorlagen, Logos, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und der Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Der Besteller haftet allein, wenn
durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte
Dritter verletzt werden. Der Besteller hat BMWerbetechnik von
allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
BMWerbetechnik
kann jederzeit den Nachweis über die Berechtigung der Nutzung fremder
Namensrechte bzw. Urheberrechte gegenüber dem Besteller verlangen. Die vom Auftragnehmer erstellten
Zwischenunterlagen (Vorlagen, Filme, Logos etc.) bleiben Eigentum von
BMWerbetechnik. Die von uns im Auftrag
erbrachten kreativen Leistungen, insbesondere die Erstellung von graphischen
Entwürfen, Layout, Bild- und Textmarken usw. behalten wir uns alle Rechte
vor (Copyright). Der Auftraggeber entlohnt mit seinem Entgelt nur die
Dienstleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum von
BMWerbetechnik, sowie nicht das Recht zur weiteren Vervielfältigung.
Das Copyright kann BMWerbetechnik dem Auftraggeber gegen ein
schriftlich zu vereinbarendes Entgelt übertragen, welches erst nach
vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber übergeht. sind in denen vom
Auftragnehmer angegeben Preisen nicht enthalten, und werden dem Auftraggeber
ggf. in Rechnung gestellt. Unterschreitet oder übersteigt
die gelieferte Menge die bestellte Quantität um nicht mehr als 10%, so gilt
der Vertrag in dieser Beziehung als erfüllt. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, die tatsächlich gelieferte Menge bis zu einer Mehrauflage in
Höhe von 10% dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Als ausschliesslicher
Gerichtsstand wird 6434 Illgau vereinbart. Als Grundlage für die
Geschäftsbeziehung mit BMWerbetechnik gilt ausschliesslich Schweizer
Recht. Wir übernehmen keine Garantie wenn das Textil falsch behandelt worden ist (siehe Pflegehinweise). SONSTIGESDie Aufhebung einzelner Bestimmungen
dieser Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Änderungen und Ergänzungen dieser
Vereinbarung bedürfen der Schriftform. SCHLUSSBESTIMMUNGENSollten einzelne Bestimmungen dieser AGB gegen geltendes Recht verstossen und unwirksam sein, so werden sie durch eine Bestimmung ersetzt, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen. Soweit dies nicht erfolgt oder rechtlich nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Nichtigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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